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Professioneller Winterdienst
in Berlin und Brandenburg
Im Winter besteht erhöhte Unfallgefahr durch Schnee und Glatteis auf betrieblichen Geländen sowie privaten Grundstücken und öffentlichen Plätzen.
Für die Schneeräumung sind die Grundstückseigentümer verantwortlich. Auf öffentlichen Grund, die Gemeinden.
Vorteile verschafft sich die Pflichtpartei, die den Winterdienst einem professionellen Partner überträgt.
Senken Sie noch heute Ihr Haftungsrisiko und nutzen Sie bequem die Serviceleistung zur ordnungsgemäßen Durchführung des Winterdienstes.
Kosten des Winterdienstes für Gewerbetreibende
Die Preise des Winterdienstes richten sich nach dem Umfang der zu räumenden Fläche. Auf Gewerbeparkflächen besteht keine gänzliche Pflicht, alle Stellplätze freizuräumen.Eigentümer von Parkflächen sind jedoch verpflichtet, die Sichtbarkeit der Einfahrten und Wege zu gewährleisten.
Wir empfehlen unseren Kunden, den angesammelten Schnee abtransportieren zu lassen, um das Unfallrisiko auf dem Gelände zu reduzieren.Der Winterdienst ist auf allen Gehwegen des Betriebsgeländes durchzuführen, um die Sicherheit der Mitarbeitenden und Besucher zu garantieren.
Die Schneeräumung und das Streuen von umweltschonenden Streumaterialien sind vor Dienstbeginn des Betriebs auszuführen. Für 24-Stunden-Betriebe gibt es keine feste Räumungszeit, jedoch für die Teilbereiche, die den öffentlichen Grund einschließen.
Beauftragen Sie als Gewerbetreibender unseren professionellen Räumungsdienst. So sorgen Sie ohne Aufwand für schnee- und eisfreie Betriebsflächen.
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Winterdienst Sicher geräumte Flächen
Immobilieneigentümer verantworten auf privatem Grund den Winterdienst. Flächen, die an Geh- und Radwegen schließen oder dessen Teilstücke der öffentlichen Nutzung bereitzustellen sind, sind nach der kommunalen Verordnung von Schnee und Eis zu befreien.
Grundsätzlich ist das geräumte Gut auf dem eigenen Grundstück zu lagern oder zu entsorgen. In Ausnahmen erhalten private Grundstückseigentümer das Recht zugesprochen, den Schnee am Straßenrand aufzuhäufen.
Hierbei ist zu beachten, dass die Sicht der Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeugführer nicht beeinträchtigt wird. Wie hoch die Kosten des Winterdienstes ausfallen, entscheidet die Grundstücksgröße. Des Weiteren beeinflusst die Häufigkeit der Räumung den Monatspreis.
Gerne erstellen wir Ihnen für die Schneeräumung ein unverbindliches Angebot.
Die Kosten des Winterdienstes für Gemeinden
Gemeindeflächen sind werktags zwischen 6.30 Uhr und 8.00 Uhr zu räumen. An den Wochenenden spätestens um 9.00 Uhr. Die Räumungszeit endet mit dem Verkehrsaufkommen. In großen Gemeinden und Städten um 22.00 Uhr, in kleineren Gemeinden um 20.00 Uhr. Ausnahmen ergeben sich aus der aktuellen Witterungslage.
Kommunale Verwaltungen dürfen den Winterdienst auslagern und an private Unternehmen vergeben, die ihrerseits die regelkonforme Schneeräumung gewährleisten.
Durch die Vergabe an externe Firmen senken Stadtverwaltungen die Kosten des Winterdienstes. Wird der Dienst im Winter durch eine eigene städtische Abteilung durchgeführt, sind Maschinen und Fachangestellte notwendig, um die Anforderung zu erfüllen.
Um diese hohen Kosten zu vermeiden, die die Stadtkasse unnötig belasten, beauftragen kommunale Verwaltungen regionale Dienstleister, die das Arbeitsmaterial und die Fachkräfte zur Verfügung stellen.
Sie möchten mehr erfahren? Nehmen Sie heute Kontakt auf und erhalten Sie in Kürze ein unverbindliches Angebot.
Warum
BWS Sicherheit?
Unser Unternehmen verfügt über ein modernes und zuverlässiges Equipment, die Straßen, Geh- und Radwege, Parkplätze und Zufahrten zu räumen und umweltfreundlich zu bestreuen. Mit unserem 24/7-Bereitschaftsdienst, sichern wir begeh- und befahrbare Wege und Straßen.
Wir bieten maßgeschneiderte Servicepakete, die den Winterdienst umfänglich decken. Sichern Sie sich das Angebot eines etablierten und angesehenen Dienstleisters für Sicherheit und Winterdienst mit lokalem Bezug. Holen Sie ein unverbindliches Angebot ein und profitieren von unserer Expertise.
• Erfahrene Sicherheitskräfte: Geschultes Personal mit langjähriger Erfahrung im Objekt- und Personenschutz.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Dienst im Winter umfasst verschiedene Dienstleistungen, wie das Räumen von Schnee auf betrieblichem, privatem und öffentlichem Grund.
Hinzukommen Leistungen wie das Streuen von Wintergut, um das Schadensrisiko der Verkehrsteilnehmer zu minimieren.
Nach Ende der Winterperiode wird das Streugut eingesammelt, um die Natur zu entlasten.
Abhängig von den Witterungsverhältnissen. Bei leichtem Schneefall kann sich der Einsatz auf wenige Male binnen einer Woche beschränken.
Im Fall von starken Schneeböen und starkem Schneefall wird die Räumung mindestens einmal täglich durchgeführt.
Selbstverständlich. Sobald Sie sehen, dass Schnee oder Eis ein erhöhtes Verkehrsrisiko darstellt, kontaktieren Sie uns umgehend.
Ja. Wenn Sie mit dem Vermieter im Mietvertrag vereinbart haben, dass Sie als Mieter für die Räumung und das Streuen zuständig sind, dürfen Sie eine externe Firma mit der Durchführung beauftragen.
Unser Streugut gilt als umweltfreundlich und hinterlässt in der Natur keine Schäden
Wir garantieren für den Winterdienst faire Preise. Diese richten sich nach der regionalen Marktlage, dem Aufwand und der Häufigkeit, mit der Sie uns beauftragen, die Straßen, Gehwege, Parkplätze und Zufahrten zu räumen und zu streuen.
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Unser engagiertes Team steht Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und maßgeschneiderte Sicherheitslösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
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