
Winterdienst & Sicherheit: Gefahrenprävention auf Ihrem Firmengelände
Eisglätte vor dem Haupteingang, verschneite Ladezonen oder gefrorene Hydranten – jedes Jahr verursachen Winterunfälle Millionenschäden. Ein strukturierter Winterdienst beseitigt Gefahren frühmorgens, dokumentiert jede Streuung digital und erfüllt Verkehrssicherungspflichten (§ 823 BGB). Wie Sie Haftungsfallen vermeiden, Dienstpläne optimieren und streumittelsparend agieren, erfahren Sie in diesem Leitfaden. Weitere objektschutzrelevante Tipps finden Sie im Beitrag Objektschutz BWS-Sicherheit.
Warum Winterdienst?
Statistisch ereignen sich 30 % aller Betriebsunfälle durch Ausrutschen. Ein professioneller Winterdienst reduziert Ausfalltage, verhindert Lieferverzögerungen und überzeugt Versicherer mit geprüften Protokollen.
Gesetzliche Pflichten
- BetrSichV §4: Sicherer Zugang für Beschäftigte
- Kommunale Straßenreinigungssatzungen ab 7 Uhr
- DIN EN 154 – Anforderungen an Streugut
Risikobereiche analysieren
Fußwege & Eingänge
Tagesfrequenz und Schattenlage bestimmen Streuintervall.
Ladehöfe & Rampen
Neigung > 5 % erfordert Auftaugranulat statt Salz.
Flucht- & Rettungswege
Ständige Eisfreiheit laut ArbStättV §14.
Einsatzplanung & Technik
- GPS-getrackte Räumfahrzeuge für lückenlose Routenprotokolle
- Sole-Sprühsysteme sparen 30 % Streusalz
- Warn-SMS an Facility-Manager bei Glätteprognose < –2 °C
Kosten & Haftung
Pauschalen ab 0,45 €/m² saisonal; Haftpflichtdeckung von 10 Mio. € schützt vor Regressforderungen. Tipp: Kombivertrag mit Wachdienst-Leistungen senkt Gesamtkosten um 15 %.
Fazit
Ein zertifizierter Winterdienst minimiert Unfall- und Haftungsrisiken, senkt Versicherungsprämien und hält Ihre Logistik am Laufen. BWS-Sicherheit übernimmt Planung, Räumung und digitale Dokumentation.

Häufige Fragen
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Wann beginnt die Räumpflicht?
In Berlin & Brandenburg werktags 7 – 20 Uhr, Sonn- & Feiertags 9 – 20 Uhr; Abweichungen je Kommune möglich.
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Welche Streumittel sind erlaubt?
In Wasserschutzgebieten nur Splitt/Granulat; ansonsten Feuchtsalz – Sole bis 20 % NaCl.
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Haftet der Dienstleister bei Unfällen?
Ja, BWS-Sicherheit trägt eine Betriebshaftpflicht von 10 Mio. € für Personen- und Sachschäden.
Unsere Einsatzorte: Berlin, Potsdam, Brandenburg a. d. H., Oranienburg, Eberswalde, Frankfurt (Oder)…
im Sicherheitsservice


»Seit dem BWS-Winterdienst gab es keinen einzigen Rutschunfall mehr – und die Versicherung hat unsere Prämie gesenkt.«
– Frau Schulze, Facility-Leitung
Winterdienst schützt Mitarbeiter, Besucher und Logistik. Mit GPS-Dokumentation, haftungssicherem Streuplan und zertifiziertem Personal übernimmt BWS-Sicherheit die komplette Gefahrenprävention.