Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst – Inhalte & Ablauf erklärt
Jetzt Angebot anfordern:
Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst -Voraussetzungen, Notwendigkeit und Inhalte
Das Bewachen von Personen und/oder Gegenständen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Aus diesem Grund dürfen Sicherheitskräfte erst nach Bestehen einer Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst für Unternehmen oder Behörden tätig werden. Mit dem erfolgreichen Abschluss dieser Prüfung gemäß § 34a der Bewachungsverordnung (BewachV) eröffnen sich Ihnen vielfältige Karrieremöglichkeiten.
Definition Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst
Ein Sicherheitsdienst ist ein Unternehmen oder eine Organisation, die Schutz- und Überwachungsaufgaben für Personen, Objekte oder Veranstaltungen übernimmt. Diese Dienstleistungen erfordern eine fundierte Ausbildung, um sie verantwortungsvoll ausführen zu können. Daher müssen Sie als Anwärterin oder Anwärter vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst ablegen.
Der Objektschutz ist ein besonders häufiges Einsatzfeld im Sicherheitsgewerbe. Ziel ist es, Einbrüche und Diebstähle zu verhindern und unbefugte Personen von strafbaren Handlungen abzuhalten. Darüber hinaus umfasst der Objektschutz präventive Aufgaben im Bereich des Brandschutzes, etwa durch die Durchführung von Sprinklerproben oder Brandsicherheitswachen.
Bei der Ausübung des Sicherheitsdienstes wird zwischen stationären und mobilen Diensten unterschieden. Beschäftigte im stationären Dienst übernehmen beispielsweise Empfangsdienste, Zugangskontrollen oder die Überwachung von Alarmanlagen an einem festen Standort. Mobile Einsatzkräfte hingegen führen Revier- und Kontrollfahrten durch oder übernehmen Interventionsdienste im Bedarfsfall.
Beauftragen Sie uns mit Ihrem Anliegen
Personenkreis mit erforderlicher Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst
In bestimmten Fällen ist die Sachkundeprüfung nicht verpflichtend. Abgesehen von diesen Ausnahmen müssen jedoch folgende Personengruppen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine entsprechende Prüfung absolvieren:
- Ladendetektivinnen und Ladendetektive sowie Türsteherinnen und Türsteher in und vor Verkaufsgeschäften
- Sicherheitspersonal an Bahnhöfen, im öffentlichen Raum sowie im Rahmen von Citystreifen
- Sicherheitskräfte im Einlassbereich von Diskotheken oder bei Großveranstaltungen
- Führungskräfte im Sicherheitsdienst
- Sicherheitskräfte in Flüchtlingsunterkünften
Wachpersonen mit dieser Qualifikation müssen über ihre Befugnisse umfassend informiert sein und mit den rechtlichen Grundlagen sowie deren Grenzen vertraut sein. In fachspezifischen Lehrgängen werden ihnen zudem Techniken und Maßnahmen der präventiven Konfliktbewältigung sorgfältig und praxisnah vermittelt.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst
Um im Sicherheitsdienst tätig werden zu dürfen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Darüber hinaus ist ein muttersprachliches oder vergleichbares Niveau der deutschen Sprache – sowohl schriftlich als auch mündlich – zwingend erforderlich. Ihr polizeiliches Führungszeugnis muss bereits bei der Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang eintragsfrei sein. Zudem sollten Sie über ein sicheres und professionelles Auftreten im Umgang mit anderen Menschen verfügen.
Einträge im polizeilichen Führungszeugnis entstehen beispielsweise durch Vorstrafen – unabhängig von deren Art – oder durch die Zugehörigkeit zu einer nach deutschem Recht verfassungswidrigen Partei, ungeachtet ihrer politischen Ausrichtung. In solchen Fällen ist eine Teilnahme an der Sachkundeprüfung ebenso ausgeschlossen wie eine Tätigkeit im Sicherheitsdienst. Auch während eines laufenden Strafverfahrens ist weder eine Anmeldung zur Prüfung noch zum Lehrgang möglich.
Zu den zentralen persönlichen Voraussetzungen zählen unter anderem ein ausgeprägtes diplomatisches Geschick in Konfliktsituationen sowie die Fähigkeit, in kritischen Momenten intuitiv und rechtlich korrekt zu handeln. Wenn Sie als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger einen Vorbereitungslehrgang besuchen, werden Ihnen diese Kompetenzen praxisnah vermittelt.

Dauer und Ablauf der Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst
Für mehrere Teilnehmende wird in der Regel ein gemeinsamer Prüfungstag angesetzt. Dieses Datum ist bereits bei der Prüfungsanmeldung festgelegt. Ausnahmen gelten nur, wenn im Anmeldeformular ein abweichender oder noch zu bestimmender Termin angegeben ist. Die Prüfung beginnt meist am Morgen oder im frühen Vormittag – planen Sie am besten einen ganzen Tag ein.
Der erste Teil der Prüfung ist der schriftliche Abschnitt. Für die Beantwortung der Aufgaben stehen Ihnen 120 Minuten zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus offenen Fragen in vollständigen Sätzen sowie Multiple-Choice-Fragen mit mehreren richtigen Antwortmöglichkeiten. Nach der schriftlichen Prüfung haben Sie in der Regel noch etwas Zeit, sich auf den mündlichen Teil am Nachmittag vorzubereiten.
Am Nachmittag erfolgt die mündliche Prüfung, bei der jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer einzeln geprüft wird. Innerhalb von etwa 15 Minuten beantworten Sie Fragen eines dreiköpfigen Prüfungsausschusses. Neben theoretischem Wissen können auch praktische Fallbeispiele abgefragt werden – etwa, wie Sie in bestimmten Risikosituationen handeln würden.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Bescheinigung der prüfenden Industrie- und Handelskammer (IHK), die Sie Ihrem zukünftigen Arbeitgeber vorlegen können. Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, ist eine Wiederholung ohne Sperrfrist möglich.
Einträge im polizeilichen Führungszeugnis entstehen beispielsweise durch Vorstrafen – unabhängig von deren Art – oder durch die Zugehörigkeit zu einer nach deutschem Recht verfassungswidrigen Partei, ungeachtet ihrer politischen Ausrichtung. In solchen Fällen ist eine Teilnahme an der Sachkundeprüfung ebenso ausgeschlossen wie eine Tätigkeit im Sicherheitsdienst. Auch während eines laufenden Strafverfahrens ist weder eine Anmeldung zur Prüfung noch zum Lehrgang möglich.
Zu den zentralen persönlichen Voraussetzungen zählen unter anderem ein ausgeprägtes diplomatisches Geschick in Konfliktsituationen sowie die Fähigkeit, in kritischen Momenten intuitiv und rechtlich korrekt zu handeln. Wenn Sie als Quereinsteigerin oder Quereinsteiger einen Vorbereitungslehrgang besuchen, werden Ihnen diese Kompetenzen praxisnah vermittelt.
Orte für Vorbereitungslehrgänge zur Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst
In allen Regionen Deutschlands bieten die zuständigen Industrie- und Handelskammern (IHKs) Vorbereitungslehrgänge zur Sachkundeprüfung an. Freie Termine finden Sie auf den jeweiligen Webseiten in Form von Anmeldeformularen. Sobald Sie sich über ein solches Formular eintragen, gelten Sie automatisch als für den Lehrgang registriert. Die Anmeldung zu einem Lehrgangstermin ist in der Regel kostenlos.
Aufgrund des deutschlandweiten Fachkräftemangels ist die Nachfrage nach Vorbereitungslehrgängen sehr hoch. Daher sollten Sie im Vorfeld sorgfältig prüfen, ob Sie während der Lehrgangs- und Prüfungsphase über ausreichend zeitliche Kapazitäten verfügen – sowohl beruflich als auch privat. Eine kurzfristige Absage ist zwar möglich, allerdings in der Regel mit Gebühren verbunden.
Beauftragen Sie uns mit Ihrem Anliegen

Kosten der Sachkundeprüfung
Grundsätzlich veröffentlicht jede Industrie- und Handelskammer (IHK) ein PDF-Dokument mit dem aktuellen Gebührentarif. Darin sind die Kosten für den Vorbereitungslehrgang sowie für die Sachkundeprüfung transparent aufgeführt.
Wenn Sie sich zur Prüfung anmelden und später ohne triftigen Grund wieder abmelden, wird – abhängig vom Zeitpunkt der Abmeldung – eine Rücktrittsgebühr erhoben. Dies gilt auch bei einer krankheitsbedingten Abmeldung am Tag der Prüfung.
Sollten Sie sich nicht offiziell abmelden und der Prüfung fernbleiben, gelten Sie trotzdem als Teilnehmende bzw. Teilnehmender. Da Sie in diesem Fall keine Prüfungsleistungen erbringen, wird die Sachkundeprüfung als nicht bestanden gewertet. Die volle Prüfungsgebühr ist dennoch zu entrichten. Auch wenn ein wichtiger Grund für die Abwesenheit vorliegt, dieser aber nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde, kann ein Teilbetrag der Gebühr von der IHK erhoben werden.
In vielen Fällen liegt es im Interesse des beauftragenden Unternehmens, sein Personal durch die Sachkundeprüfung für den Einsatz im Sicherheitsdienst zu qualifizieren. Die Kosten für die Prüfung werden deshalb häufig vom Arbeitgeber übernommen. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich auf eigene Kosten anzumelden – etwa, um Ihre Chancen bei einer Bewerbung im Sicherheitsgewerbe zu verbessern.
Fazit:
Die Sachkundeprüfung im Sicherheitsdienst bereitet Sie gezielt auf die verantwortungsvolle Aufgabe des Personen-, Sach- und Objektschutzes vor. Wenn Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen und über die erforderliche Eignung verfügen, können Sie sich für einen Vorbereitungslehrgang anmelden. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung erhalten Sie eine IHK-Bescheinigung, mit der Sie sich als qualifizierte Fachkraft bewerben oder legal im Bewachungsgewerbe tätig werden dürfen.
Die Kosten für die Prüfung werden in vielen Fällen vom Arbeitgeber übernommen – vor allem, wenn dieser damit die gesetzlich vorgeschriebene Qualifikation seines Personals sicherstellen möchte.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) ist ein Nachweis über die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Sie ist verpflichtend für Personen, die folgende Aufgaben übernehmen möchten:
Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
Tätigkeiten als Kaufhausdetektiv
Einlasskontrollen in gastgewerblichen Diskotheken
Leitende Funktionen bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder zugangsgeschützten Großveranstaltungen
Auch Inhaber eines Bewachungsunternehmens oder Geschäftsführer einer GmbH, die Bewachungsaufgaben übernehmen, müssen die Sachkundeprüfung ablegen.
Die Sachkundeprüfung besteht aus zwei Teilen:
- Schriftlicher Teil: Dauer von 120 Minuten mit Multiple-Choice-Fragen zu folgenden Themen:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Straf- und Verfahrensrecht (einschließlich Umgang mit Waffen)
- Unfallverhütungsvorschriften für Wach- und Sicherheitsdienste
- Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken
- Grundzüge der Sicherheitstechnik
Mündlicher Teil: Dauer von etwa 15 Minuten pro Person, in dem praktische Anwendungsszenarien und Verständnisfragen behandelt werden.
-
Mindestalter von 18 Jahren
-
Ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
-
Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Ein Vorbereitungskurs ist nicht verpflichtend, wird jedoch empfohlen, insbesondere für Personen ohne Vorkenntnisse im Sicherheitsbereich.
Die Sachkundeprüfung kann beliebig oft wiederholt werden. Es gibt keine Begrenzung der Versuche. Allerdings muss für jede Wiederholung eine erneute Anmeldung bei der zuständigen IHK erfolgen, und die Prüfungsgebühr ist erneut zu entrichten.
Die Kosten für die Sachkundeprüfung variieren je nach IHK, liegen jedoch meist zwischen 150 und 200 Euro. Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über die Website der zuständigen IHK. In München beispielsweise bietet die IHK München entsprechende Informationen und Anmeldeformulare an.
Jetzt kostenloses
Angebot anfordern:
Unser engagiertes Team steht Ihnen zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und maßgeschneiderte Sicherheitslösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.
Bereit für eine professionelle Sachkundeprüfung?
Ihre Sicherheit ist
unsere Mission.
Vertrauen Sie dem Expertenteam für Winterdienst in Berlin und dem Brandenburger Umland.
Mit uns können Sie sicher sein – heute und in Zukunft. Willkommen bei Ihrem zuverlässigen Partner für den Winterdienst!