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KfW-Einbruchschutz – Förderung für Sicherheitstechnik sichern

KfW-Zuschüsse für einbruchsichere Fenster, Türen & Alarmsysteme. Infos zu Antrag, Förderung & Voraussetzungen.
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KfW Einbruchschutz: Mit staatlicher Unterstützung Ihr Zuhause sichern

Einbruchschutz ist in der heutigen Zeit unerlässlich – denn die Sicherung Ihres Zuhauses schützt nicht nur Ihr Eigentum, sondern auch Ihr persönliches Sicherheitsgefühl und Ihre innere Ruhe. Angesichts der Tausenden Einbrüche, die jährlich in Deutschland registriert werden, ist die Investition in robuste Sicherheitsmaßnahmen wie verstärkte Türen, moderne Fenster und Alarmanlagen ein sinnvoller und notwendiger Schritt – sowohl für Eigentümerinnen und Eigentümer als auch für Mieterinnen und Mieter.

Um diesen Schutz möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen, bietet die KfW Bankengruppe im Auftrag der Bundesregierung staatliche Förderprogramme zur Verbesserung der Einbruchsicherheit an. Diese beinhalten sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite für konkrete Maßnahmen, die potenzielle Täter wirksam abschrecken – etwa den Einbau einbruchhemmender Türen, abschließbarer Fenster oder intelligenter Alarmsysteme.

Die Förderprogramme der KfW tragen nicht nur zur individuellen Sicherheit bei, sondern leisten auch einen Beitrag zur allgemeinen Kriminalitätsprävention. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten Ihnen zur Verfügung stehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die finanzielle Unterstützung in der Praxis Schritt für Schritt beantragen und nutzen können.

Die Einbruchschutzprogramme der KfW

Die KfW Bank, eine staatliche Förderbank, unterstützt den Einbruchschutz im Rahmen ihrer umfassenden Mission, die Lebensqualität und Sicherheit in Deutschland nachhaltig zu verbessern. Die entsprechenden Fördermaßnahmen – insbesondere im Rahmen der Programme „Altersgerecht Umbauen“ (KfW 455-B und KfW 159) – sollen Eigentümerinnen, Eigentümer und Mieterinnen sowie Mieter motivieren, in wirkungsvolle Sicherheitsmaßnahmen zu investieren.

Hintergrund dieser Programme ist eine alarmierende Statistik: Rund 50% aller Einbrecher brechen ihren Versuch ab, wenn sie auf technisch gesicherte Zugänge wie einbruchhemmende Türen oder gesicherte Fenster stoßen. Die KfW möchte mit ihren Fördermitteln dazu beitragen, die jährlich geschätzten 150.000 Einbruchsversuche in Deutschland deutlich zu reduzieren – und so die Sicherheit in Wohngebieten und Gemeinden nachhaltig zu stärken.

Die Finanzierung ist bewusst niedrigschwellig gestaltet und umfasst sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Darlehen. Zuschüsse sind besonders attraktiv, da sie nicht zurückgezahlt werden müssen, während Darlehen die Möglichkeit bieten, auch größere Investitionen in Etappen umzusetzen.

Ein weiterer Vorteil: Einbruchschutzmaßnahmen der KfW lassen sich mit anderen Modernisierungsmaßnahmen kombinieren, etwa mit energetischen Sanierungen oder dem barrierefreien Umbau. So können Sie den Wert Ihrer Immobilie gezielt steigern und gleichzeitig verschiedene Förderziele sinnvoll miteinander verbinden.

Förderfähige Einbruchschutzmaßnahmen

Die KfW fördert eine Vielzahl an Maßnahmen, die dazu beitragen, Wohnungen und Häuser wirksam vor unbefugtem Zutritt zu schützen. Zu den förderfähigen Sicherheitsmodernisierungen zählen unter anderem:

  • Einbruchhemmende Türen: Einbau oder Nachrüstung von Haus- und Wohnungstüren mit erhöhten Sicherheitsmerkmalen – beispielsweise durch Mehrfachverriegelungssysteme oder Türen mit Widerstandsklasse RC2 oder höher.
  • Sichere Fenster und Rollläden: Nachrüstung mit einbruchhemmenden Schlössern, Sicherheitsverglasung oder speziellen einbruchhemmenden Rollläden, die ein gewaltsames Eindringen deutlich erschweren.
  • Alarmanlagen: Installation elektronischer Systeme, die im Falle eines Einbruchsversuchs automatisch Alarm auslösen – entweder direkt an die Bewohnerinnen und Bewohner oder an eine angeschlossene Leitstelle.
  • Zusätzliche Sicherheitsvorrichtungen: Maßnahmen zur besseren Kontrolle der Zugänge wie Bewegungsmelder, Weitwinkel-Türspione, Gegensprechanlagen oder Videoüberwachungssysteme.
  • Sicherheits-Schließsysteme: Verwendung von zertifizierten Schließzylindern mit Bohr- und Ziehschutz, wie sie unter anderem von der Kommission für Kriminalprävention (KPK) empfohlen werden.

Diese Maßnahmen gelten als besonders effektiv, da Einbrecher in der Regel gezielt nach schwachen Zugangspunkten wie ungesicherten Türen oder Fenstern suchen. Die KfW setzt deshalb voraus, dass alle geförderten Einbruchschutzmaßnahmen ausschließlich durch qualifizierte Fachunternehmen durchgeführt werden. Nur so können Qualität, Funktionalität und die Einhaltung der Förderkriterien sichergestellt werden.

 

Fördermöglichkeiten: Zuschüsse und Darlehen

Die KfW bietet zwei zentrale Förderinstrumente für den Einbruchschutz an: Investitionszuschüsse und Förderdarlehen. Nachfolgend erhalten Sie einen strukturierten Überblick über beide Optionen.

  1. Investitionszuschüsse (KfW-Programm 455-B)

Zweck:
Förderung einzelner Einbruchschutzmaßnahmen sowie kombinierter Projekte – z. B. in Verbindung mit einem altersgerechten Umbau.

Förderberechtigt:

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Mieterinnen und Mieter

Hinweis: Ferienhäuser und Gewerbeimmobilien sind nicht förderfähig.

Förderkonditionen:

  • Mindestinvestition: 500 Euro pro Wohneinheit
  • Förderhöhe: 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit
  • Erhöhter Zuschuss: 12,5 % (max. 6.250 Euro), wenn die Maßnahme dem Standard „Altersgerechtes Wohnen“ entspricht

Antragsverfahren:
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Nach der Bewilligung erfolgt eine Identitätsbestätigung (z. B. über SCHUFA). Nach Abschluss der Arbeiten werden die Rechnungen hochgeladen, um die Auszahlung des Zuschusses zu erhalten.

Beispiel:
Für den Einbau einer einbruchhemmenden Tür im Wert von 2.000 Euro erhalten Sie 200 Euro Förderung. Ihre Eigenkosten reduzieren sich entsprechend auf 1.800 Euro.

 

  1. Förderdarlehen (KfW-Programm 159)

Zweck:
Finanzierung umfangreicher Einbruchschutzmaßnahmen oder Modernisierungsprojekte mit zinsgünstigen Konditionen.

Förderberechtigt:
Alle Investierenden in selbstgenutzte oder vermietete Wohnimmobilien, einschließlich Eigentumswohnungen.

Förderkonditionen:

  • Maximaler Darlehensbetrag: bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Zinssätze: aktuell zwischen 0,75 % und 1,06 % p. a. (abhängig von Laufzeit und Zinsbindung)
  • Sicherheiten: Übliche bankübliche Sicherheiten sind erforderlich

Antragsverfahren:
Der Antrag wird vor Baubeginn über einen Finanzierungspartner (z. B. Hausbank oder Sparkasse) gestellt. Nach Abschluss ist ein Nachweis über die ordnungsgemäße Mittelverwendung erforderlich.

Beispiel:
Ein Darlehen über 10.000 Euro zur Nachrüstung von Fenstern und zum Einbau einer Alarmanlage kann langfristig mit sehr niedrigen Zinsen zurückgezahlt werden – das reduziert die monatliche Belastung erheblich.

 

KFW Einbruchschutz

Kombination von kfw Einbruchschutz mit anderen Modernisierungsmaßnahmen

Ein wesentlicher Vorteil der KfW-Förderprogramme zum Einbruchschutz liegt in ihrer hohen Flexibilität: Sie können sicherheitsrelevante Maßnahmen mit weiteren förderfähigen Modernisierungsprojekten kombinieren. Auf diese Weise lassen sich Fördermittel effizient nutzen und gleichzeitig mehrere Verbesserungen an Ihrer Immobilie umsetzen.

Typische Kombinationsmöglichkeiten sind:

  • Energieeffiziente Sanierungen:
    Im Rahmen des Programms KfW 152 „Energieeffizient Sanieren“ können Sie den Austausch alter Fenster durch energieeffiziente und gleichzeitig einbruchhemmende Modelle fördern lassen.
  • Barrierefreier Umbau:
    Über das Programm KfW 455-B „Altersgerecht Umbauen“ lassen sich Sicherheitsmaßnahmen wie einbruchhemmende Türen mit baulichen Anpassungen wie bodengleichen Duschen oder verbreiterten Türdurchgängen kombinieren.

Beispiel:
Ein Hausbesitzer, der seine Fenster im Rahmen einer energetischen Sanierung austauscht, kann sich für Modelle mit Widerstandsklasse RC2 entscheiden. Diese erfüllen nicht nur die Anforderungen für den Einbruchschutz, sondern auch die für die energetische Förderung. Dadurch ergibt sich ein integrierter Förderansatz, der die Investitionskosten optimiert und gleichzeitig den Gesamtwert der Immobilie steigert.

Warum in den kfw Einbruchschutz investieren?

Eine Investition in Einbruchschutzmaßnahmen mit Förderung durch die KfW bringt mehrere entscheidende Vorteile mit sich:

  • Erhöhte Sicherheit: Robuste Sicherheitsvorkehrungen verringern die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Einbruchs und schützen sowohl Bewohnerinnen und Bewohner als auch Sachwerte.
  • Finanzielle Entlastung: Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen senken die Kosten für hochwertige Sicherheitsinstallationen erheblich.
  • Steigerung des Immobilienwerts: Gut geschützte Immobilien sind für potenzielle Käufer attraktiver und erhöhen die Chancen auf einen erfolgreichen Wiederverkauf.
  • Sicheres Gefühl: Das Wissen, dass Ihr Zuhause umfassend geschützt ist, vermittelt ein beruhigendes Gefühl von Sicherheit.

Darüber hinaus unterstreicht die Zusammenarbeit der KfW mit dem Bundesministerium des Innern das nationale Engagement für Kriminalprävention. Im Jahr 2018 wurden beispielsweise 65 Millionen Euro für Einbruchschutz bereitgestellt – damit konnten rund 80.000 Wohneinheiten gefördert werden. Das verdeutlicht die Größe und Wirksamkeit des Programms.

Praktische Schritte für den Einstieg

Wenn Sie die KfW-Förderung für Einbruchschutz in Anspruch nehmen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Bedarfsanalyse: Lassen Sie sich von einem polizeilichen Fachberater für Einbruchschutz beraten. Eine Übersicht regionaler Beratungsangebote finden Sie unter www.k-einbruch.de.

Fachbetrieb auswählen:

Wählen Sie einen zertifizierten Handwerksbetrieb, um sicherzustellen, dass alle KfW-Standards und Qualitätsanforderungen eingehalten werden.

Fördermittel beantragen

Für Zuschüsse nutzen Sie das KfW-Zuschussportal. Bei Darlehen wenden Sie sich an einen Finanzierungspartner, wie z. B. Ihre Bank oder Sparkasse.
Wichtig: Stellen Sie den Antrag unbedingt vor Beginn der Bauarbeiten.

Projekt abschließen

Lassen Sie die genehmigten Maßnahmen fachgerecht vom ausgewählten Betrieb umsetzen.

Unterlagen einreichen

Laden Sie die Rechnungen und gegebenenfalls das Formular „Bestätigung der Durchführung“ hoch, um den Zuschuss zu erhalten oder das Darlehen abzuschließen.

Überlassen Sie die Sicherheit Ihres Zuhauses nicht dem Zufall.
Informieren Sie sich noch heute über den KfW-Einbruchschutz und sichern Sie sich Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, mit denen Sie mehr Sicherheit zu einem fairen Preis umsetzen können.

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.kfw.de oder bei Ihrer örtlichen Polizeiberatungsstelle, die Sie bei der Planung Ihrer Modernisierungsmaßnahmen unterstützt.

Handeln Sie jetzt, um die Sicherheit Ihres Zuhauses zu verbessern – und genießen Sie das gute Gefühl eines geschützten Wohnumfelds.

 

Fazit:

Der kfw Einbruchschutz bietet Hausbesitzern und Mietern eine tolle Möglichkeit, die Sicherheit ihres Zuhauses mit finanzieller Unterstützung zu verbessern. Mit Zuschüssen von bis zu 1.500 EUR pro Einheit und Darlehen von bis zu 50.000 EUR macht die KfW die Installation von einbruchhemmenden Türen, sicheren Fenstern, Alarmanlagen und vielem mehr möglich. Wenn Sie diese Maßnahmen mit energieeffizienten oder barrierefreien Modernisierungen kombinierst, können Sie den Nutzen maximieren und gleichzeitig zu einer sichereren Nachbarschaft beitragen. Mit einem unkomplizierten Antragsverfahren und fachkundiger Beratung gibt es keinen besseren Zeitpunkt, um den kfw Einbruchschutz zu investieren. Sichern Sie Ihr Zuhause, schützen Sie Ihre Lieben und nutzen Sie die staatlich geförderten Mittel, um ein sichereres Wohnumfeld zu schaffen.

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